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   VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200   

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https://dejure.org/2011,66512
VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200 (https://dejure.org/2011,66512)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200 (https://dejure.org/2011,66512)
VG Augsburg, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - Au 6 E 11.30200 (https://dejure.org/2011,66512)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgelehnte Asylbewerberin aus Aserbaidschan; bestandskräftige Ablehnung des Asylantrags; Wiederaufnahmeantrag abgelehnt; Schutz vor bevorstehender Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200
    Vorrangig zu prüfen ist die Frage, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung vorliegen (vgl. BVerwG vom 17.10.2006 - Az. 1 C 18/05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätzen ist die Gefahr, dass sich eine Erkrankung des Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Abschiebezielstaat verschlimmert, in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen, die am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfen ist (vgl. BVerwG vom 17.10.2006, Az. 1 C 18.05, NVwZ 2007, S. 712 f.).

  • VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.715

    Einstweiliger Rechtsschutz bei drohender Abschiebung; Antrag auf Wiederaufgreifen

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die im Parallelverfahren Au 6 E 11.715 zunächst auszugsweise per Telefax und dann per Boten vollständig vorgelegten Behördenakten der Ausländerbehörde.

    In diesem Sinne hat das Landratsamt schriftlich gegenüber dem Verwaltungsgericht im Parallelverfahren Au 6 E 11.715 zugesichert, die Antragstellerin zu 1 werde am Flughafen Baku unter Kostenübernahme durch die deutsche Botschaft durch deren Vertrauensarzt in Empfang genommen, der sie unmittelbar untersuchen und die notwendigen medizinischen Maßnahmen vor Ort veranlassen werde.

  • VG Augsburg, 07.03.2008 - Au 3 K 07.30254

    Armenien (aserbaidschanischer Volkszugehöriger); offensichtlich unbegründet

    Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 6 E 11.30200
    Seine Klage hiergegen wies das Bayer. Verwaltungsgericht Augsburg mit Urteil vom 7. März 2008 ebenfalls als offensichtlich unbegründet ab (Az. Au 3 K 07.30254).
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